

Ticket – Herbstmodenschau 01/10/2021

Ticket – Herbstmodenschau 01/10/2021
10,00€
10,00€
Streng limitiert – unsere Tickets zur Herbst-Modenschau am Fr., 01. Oktober 2021.
Einlass | 19:30 Uhr
Start | 20:00 Uhr
Moderation | Julian
- Beschreibung
Beschreibung
Endlich ist es soweit – die Modenschau zur Herbstkollektion am 01. Oktober 2021 um 20:00 Uhr kann stattfinden. Aufgrund der Corona-Auflagen streng limitiert und unter der geltenden 3G-Regelung. Wir freuen uns, Sie Freitags in der Boutique empfangen zu dürfen. Beim Einlass benötigen wir einen 3G-Nachweis, das Ticket und -gemäß der Corona-Auflagen- können Sie Ihre Kontaktdaten per Luca-App oder Kontaktformular hinterlegen.
Als Dankeschön erhält jeder Gast beim Eintritt einen 10 EUR Wertgutschein zum Shoppen im Anschluss. Diesen können Sie auch binnen einem Jahr sowohl im Online-Shop, als auch in der Boutique einlösen!
Informationen rund zur Modenschau
Bitte beachten Sie, dass vor dem Einlass eine Kontrolle der 3G-Regeln durchgeführt wird. Bitte legen Sie Ihr Ticket und einen Nachweis des 3G-Status (getestet, geimpft oder genesen) vor. Der vorgelegte Covid-Schnelltest darf nicht älter als 24h sein. Sollten Sie keinen Nachweis vorlegen können, werden wir Ihnen keinen Eintritt gewähren. Ebenfalls in diesem Fall ist ein Ersatz des Kaufpreises ausgeschlossen.
Im Innenraum der Boutique ist stets ein medizinischer Mund-Nasenschutz zutragen. Die Tickets sind streng limitiert um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Diese Veranstaltung wurde freundlicherweise genehmigt durch das Ordnungsamt Neckarsulm.
Allgemeines. Mit dem Erwerb eines Tickets erhält der Käufer das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung zu besuchen. Tickets sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und vor schädigenden Einflüssen, wie z.B. direkter Sonneneinstrahlung, Hitzeeinwirkung oder Feuchtigkeit zu schützen, da eine Unleserlichkeit der Angaben auf dem Ticket, die für die Einlasskontrolle wichtig sind, zur Ungültigkeit des Tickets und damit zum Verlust des Zutrittsrechts führen kann.
Personalisierte Tickets. Das Ticket ist im Rahmen des Bestellprozesses (auch ohne Namensaufdruck) personalisiert. Sofern ein Vertragspartner von uns in zulässiger Weise für sich selbst und Dritte mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat, geschieht die Weitergabe dadurch, dass der Vertragspartner diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt und durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen unter Übernahme aller Rechte und Pflichten und nur unter Einhaltung aller Voraussetzungen zustande kommen.
Keine Nutzung von Tickets für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke; unzulässige Weitergabe. Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Der gewerbliche und kommerzielle Ticketverkauf ist allein dem jeweiligen Veranstalter und durch ihn autorisierte Vorverkaufsstellen vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, (a) Tickets öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anzubieten (z.B. auf Ebay) oder zu verkaufen, (b) Tickets bei Viagogo, StubHub, Ticketbande zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen, (c) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis zum Kauf anzubieten oder weiterzugeben, wobei ein Preisaufschlag von maximal 15% zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist, (d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, (e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, z.B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Werbegeschenk oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
Zulässige Weitergabe – Grundsatz. Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe vorliegt. Der Kunde kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Verkäufers voraus, die hiermit unter den nachfolgenden Bedingungen erteilt wird: (i) die Weitergabe ist ein Fall der zulässigen Weitergabe wie vorstehend beschrieben, (ii) der Kunde weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Verkäufer einverstanden. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag ist bei Fehlen einer der in (i) oder (ii) genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.